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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN 
BRAUCHE ICH EINE ÄRZTLICHE EMPFEHLUNG ?

Für gesetzlich Versicherte Patienten besteht die Möglichkeit einer teilweisen Erstattung

Normalerweise übernimmt die Krankenkasse ein Drittel der Kosten

Für diesen Zweck genügt eine Private Empfehlung (Rezept)von Ihrem Hausarzt oder behandelten Facharzt 

Für die Erstattung informieren sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder bei 

https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN& ZUSATZVERSICHERUNG FÜR HEILPRAKTIKER

Privat Versicherte Patienten rechne ich nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Dies wird in der Regel im Rahmen ihrer Versicherung teilweise bis komplett erstattet.

Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker bekommen die Behandlung komplett von Ihrer Versicherung erstattet.

KOSTEN UND DAUER DER BEHANDLUNG

Osteopathie

 

Die Behandlung richtet sich nach

Zeit und Aufwand

in der Regel betragen die Kosten bei gesetzlich Versicherten abzüglich Zuschuss

ca. 100-120 Euro

Privat Versicherte / Beihilfe werden nach GebüH abgerechnet 

hier übernimmt die

Versicherung 80-100% der Kosten 

WAS BENÖTIGE ICH BEI DER ERSTEN BEHANDLUNG ?

Für die erste Behandlung

  • Bringen sie Bitte wenn möglich ein Großes Handtuch mit.

  • Bringen Sie wenn möglich den Aktuellsten Arztbericht mit.

  • Bringen Sie mindestens 1 Stunde Zeit mit

©2025 Praxis für Osteopath Offenburg Alexander Kautz 

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